Konzept
Ziel der anwaltlichen Tätigkeit ist eine stets kompetente und rechtlich umfassende Beratung des Mandanten, verbunden mit kritischen Hinterfragungen und einer abschließenden ehrlichen Einschätzung der Rechtslage.
Der Mandant muss sich immer darauf verlassen können, für sich ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen.
Führt die gemeinsame Besprechung und kritische Hinterfragung zu dem Ergebnis, dass der anstehende Rechtsstreit mit Erfolg geführt werden kann, wird sodann eine gemeinsame Strategie zur erfolgreichen Durchsetzung der berechtigten Ansprüche erarbeitet.
Für die kritische Hinterfragung jedoch zu dem Ergebnis, dass zum Beispiel gegnerische Ansprüche begründet sind, so wird eine gemeinsame Strategie entwickelt, um eine entsprechende Schadenminderung herbeizuführen.
Aus diesem Grunde ist eine vertrauensvolle und ehrliche Zusammenarbeit sowie der persönliche Kontakt zu dem Mandanten sehr wichtig.
Dabei ist der Austausch von wichtigen Sachverhalten sowie die kritische Hinterfragung ist unerlässlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit, die stets besonnen und in Ruhe erfolgen muss.
Ist der Mandant im Recht, kann er sich leisten, die Ruhe zu bewahren. Ist er im Unrecht, kann er es sich nicht leisten, diese zu verlieren. Nur so kann das bestmögliche Ergebnis für das individuelle Rechtsproblem erzielt werden.
Neben der offenen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Mandanten ist darüber hinaus eine stetige Fortbildung und die Kenntnis aktueller obergerichtlicher Urteile notwendig, um eine tragfähige und belastbare Einschätzung des aktuellen Rechtsstreites leisten zu können. Auch aus diesem Grunde besteht in der Kanzlei ein Zugriff auf die juristische Datenbank Beck-online, damit die Fallbearbeitung stets auf tagesaktuelle Rechtsprechung und Fachliteratur zurückgreifen kann.
Neben dem Fachwissen hat sich die Kanzlei auch zur Einhaltung bestimmter Servicestandards verpflichtet.